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Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z.B. GmbH) untereinander. Die Parteien begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Stufe, auch wenn Bund, Länder oder Gemeinden Aufträge vergeben oder Anschaffungen tätigen, handeln sie privatwirtschaftlich und unterliegen als dem Zivilrecht. Egal, ob Sie Probleme mit Ihrem Nachbarn, sie einen Auftrag von der Gemeinde erhalten haben und dabei Schwierigkeiten haben oder ob Ihnen jemand noch Geld schuldet - Ich kümmere mich um Ihre Probleme! Meine Kanzlei ist auf die Eintreibung von Schulden aller Art spezialisiert und vertritt sowohl Großklienten bei der Eintreibung ihrer Forderungen als auch eine Vielzahl von Kleingläubigern. Über meine Beratungsleistungen in diesem Rechtsgebiet finden Sie hier nähere Informationen.

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Rechtsanwalt Mag. Martin Nemec
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