Eine umfassende Kenntnis der gesamten fremdengesetzlichen Materie ist eine wichtige Voraussetzung, um meine Klienten mit Migrationshintergrund sowohl in aufenthaltsrechtlichen als auch in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Lassen Sie sich in schwierigen Situationen, z.B. bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln (Visa) von einem Spezialisten vertreten; auch in scheinbar aussichtlosen Fällen, z.B. bei Verhängung von Aufenthaltsverboten oder Ausweisungen durch die Fremdenpolizeibehörden gibt es in aller Regel noch Rechtsmittel, um Ihre Situation zum Guten zu wenden. Über meine Beratungsleistungen in diesem Rechtsgebiet finden Sie hier nähere Informationen.
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