Der präventiven Beratung nicht nur von Unternehmen im Zusammenhang mit Wirtschaftkriminalität und Anti-Korruptionsmaßnahmen kommt in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung zu. Der Gesetzgeber hat mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 und dessen Entschärfung durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 einen Brennpunkt in der Beratung und Vertretung von Wirtschaftstreibenden geschaffen. Bitte lesen Sie auch meinen diesbezüglichen Artikel im Wirtschaftsblatt vom 17.03.2010. Über meine Vertretungsleistungen in diesem Rechtsgebiet finden Sie hier nähere Informationen.
Wir beraten Sie gerne.
Vereinbaren Sie einen Termin unter Tel: +43 1 278-51-56 |