Sie haben einen Schaden erlitten? Im Österreich gibt es zwei Grundfälle in denen Sie ihre Schäden ersetzt erhalten. Entweder ein „Täter“ hat bei Ihnen einen Schaden rechtswidrig und schuldhaft verursacht (Verschuldenshaftung) oder er haftet aufgrund der spezifischen Gefährlichkeit einer Sache (Gefährdungshaftung z.B. für Kraftfahrzeuge).
Hinsichtlich des Schadens wird noch zwischen dem Vermögensschaden (positiver Schaden und entgangener Gewinn) und dem ideellen Schaden oder immateriellen Schaden (zB Schmerzengeld, entgangene Urlaubsfreude etc.) unterschieden. Diese Unterscheidung ist bedeutsam, da ideelle Schäden nur in Ausnahmefällen ersetzt werden.
Als Geschädigter zu seinem Recht zu kommen ist nicht immer leicht! Ich informiere Sie kompetent und umfassend über Ihre Rechte und Ansprüche sowie über Ihre Möglichkeiten, diese auch geltend zu machen. Über meine Vertretungsleistungen in diesem Rechtsgebiet finden Sie hier nähere Informationen.
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